Glossar

Antragsteller
Die Person, das Unternehmen, die Institution, etc., die ein Ansuchen um Förderung stellt (teilweise auch Förderwerber genannt).

FFG
Die "Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft" (FFG) ist die zentrale Förderungsinstitution für Forschung und Entwicklung in Österreich. Sie entstand am 1. September 2004 aus dem Zusammenschluss von FFF (Forschungsförderungsfonds für die gewerbliche Wirtschaft), TIG (Technologie Impulse Gesellschaft), ASA (Austrian Space Agency) und BIT (Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperationen).

Finanzierungsvolumen
Das Finanzierungsvolumen bezeichnet die Summe an Geldmitteln, die im Rahmen einer Förderung insgesamt maximal zur Verfügung steht.

Förderrichtlinien
Die Förderrichtlinien definieren die genauen Kriterien für Einreichung und Bewilligung einer Förderung. Sie lenken das Ermessen der Behörde, ob und inwieweit einem Förderantrag entsprochen werden kann.

Förderungsart
Unter Förderungsart versteht man die unterschiedlichen Ausprägungen, in denen Förderungen auftreten können. Es gibt zum Beispiel finanzielle Mittel (Zuschüsse, Stipendien, Darlehen, ...), aber auch andere Formen, wie zum Beispiel Haftungsübernahmen und Bürgschaften.

Förderwerber
Förderwerber ist eine Bezeichnung für den Antragsteller, d.h. die Person, das Unternehmen, die Institution, etc., die ein Ansuchen um Förderung stellt. 

KMU
"KMU" ist die Abkürzung für Kleinst, Klein- und Mittelunternehmen.

Programm-Management
"Programm-Management" bezeichnet jene Stelle, die die administrative Abwicklung einer Förderung vornimmt. D.h. bei dieser Stelle erhalten Sie nähere Informationen zur Förderung und hier können Sie auch Ihren Antrag einreichen.

Programm-Verantwortung
Die "Programm-Verantwortung" liegt bei jener Stelle, die für die Zielsetzung, Rechtsgrundlage und Finanzierung eines Förderprogramms zuständig ist. Programmverantwortlich können auch mehrere Stellen sein.

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